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"Spielregeln" für die Schule

Informationen an alle SchülerInnen

Unterrichtsversäumnisse

Jede Verhinderung ist spätestens am Schultag vorerst telefonisch zu melden. Zur Entschuldigung von Unterrichtsversäumnissen erhält jeder Schüler/jede Schülerin vom Klassenvorstand Formblätter. Diese können auch von unserer Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Vordruck mit den Unterschriften des Lehr- und Erziehungsberechtigten – und falls möglich des Arztes - ist beim nächsten Schulbesuch mitzubringen.
Wer trotz zweimaliger Ermahnung die schriftliche Entschuldigung dem Klassenvorstand nicht vorlegt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird deshalb bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.


Urlaub
soll während der schulfreien Zeit genommen werden. Wer ausnahmsweise während der Schulzeit Urlaub nehmen möchte, muss vorher in der Direktion schriftlich um Freistellung vom Unterricht ansuchen. Auch hiezu ist das Entschuldigungsformular mit den Unterschriften des Lehrberechtigten und des Erziehungsberechtigten zu verwenden.


Ein Zurückhalten des Lehrlings
von der Schule für betriebliche Zwecke ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Direktion ist nicht erlaubt.


Führerschein
Freistellungen für Fahrstunden können nicht gewährt werden. Zur Ablegung von Prüfungen ist vorher in der Direktion um Erlaubnis zum Fernbleiben für insgesamt maximal einen halben Schultag anzusuchen.


Schularbeiten
Die Schularbeitentermine werden im 1. Halbjahr innerhalb der ersten 4 Schulwochen, im 2. Halbjahr innerhalb der ersten 2 Wochen bekannt gegeben und sind auch auf unserer Webseite abrufbar.
Auflösung von Lehrverhältnissen sowie Namens- und Adressänderungen bitte unverzüglich im Sekretariat melden.


Schul- und Hausordnung
Im übrigen wird auf die Schulordnung hingewiesen.